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HundehalterInnen, die ihre Verwahrungs- und Aufsichtspflicht gegenüber ihren Hunden vernachlässigen, sodass diese im Jagdgebiet wildern, revieren bzw. herumstreunern, machen sich gemäß §135 Abs. 1, Ziffer 9 des NÖ Jagdgesetzes 1974 strafbar und können wegen diser Verwaltungsübertretung mit bis zu € 15.000,- bestraft werden.
Information für HundehalterInnen (53 KB) - .PDF