Die Beantragung einer Strafregisterbescheinigung ist während der Amtszeiten am Stadtamt möglich.
Bitte bringen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis) mit.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung bar zu entrichten.
1. Antrag auf Ausstellung einer gewöhnlichen Strafregisterbescheinigung 26,00 €
2. Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge 29,00 €
3. Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung 29,00 €
4. Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen 29,00 €
5. Antrag um Auskunft über das Ende der Tilgungsfrist 33,00 €
Werden mehrere Arten der Strafregisterbescheinigung beantragt, ist die Gebühr auch mehrfach zu entrichten.