Reisepass und Personalausweis

Die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen ist für Bürgerinnen und Bürger mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in unserer Stadtgemeinde während der Amtszeiten jederzeit möglich.

Bitte bringen Sie den alten Reisepass oder Personalausweis sowie ein Passfoto, das nicht älter als sechs Monate ist, mit.

Erstausstellung

Bei der Erstausstellung benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunde/Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • ggf. einen Lichtbildausweis

Bei Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung mitzubringen.

Bei der Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Das Kind muss zur Identitätsfeststellung anwesend sein (ab der Geburt, daher auch Babys).

Kosten:

Personalausweis

  • bis 16 Jahre (bis zum 16. Geburtstag): 39,00 €
  • ab 16 Jahren (ab dem 16. Geburtstag): 91,00 €

Reisepass

  • bis 12 Jahre (Kinderpass, bis zum 12. Geburtstag): 44,00 €
  • ab 12 Jahren (ab dem 12. Geburtstag): 112,00 €

Die Gebühren sind bei der Antragstellung bar zu entrichten.

Das erste Dokument (Reisepass oder Personalausweis bis inkl. 2. Geburtstag) ist gebührenfrei.