Die Seite des Bürgermeisters
AKTUELLWeinerhebungMit Stichtag 31.Juli 2011 ist gemäß Weingesetz die Erhebung des Weinbestandes und der Weinlagerkapazität durchzuführen. Die Erhebungsunterlagen werden wieder zeitgerecht durch die Gemeinde zugestellt. Die ausgefüllten Belege sind dann bis spätestens 14.8.2011 im Gemeindeamt abzugeben.Wir möchten Sie schon jetzt ersuchen diesen Termin unbedingt einzuhalten. Die Gemeinde ist verpflichtet zu spät abgegeben Meldungen bei der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen. Wasserversorgung – UntersuchungsbefundeAufgrund der letzten Untersuchungsbefunde wurden folgende Werte bei den einzelnen Wasserversorgungsanlagen festgestellt:
Das Wasser der Versorgungsanlagen entsprach der Anforderung der Trinkwasserverordnung und besitzt eine einwandfreie Trinkwasserqualität. HauswasseranschlüsseOft kommt es auf Grund von schlecht hergestellten Hausleitungen zu Schwierigkeiten beim Austausch der Wasserzähler. Gemäß dem NÖ Wasserleitungsgesetzes und Wasserleitungs-verordnung der Gemeinde, sind vor und nach dem Wassermesser Absperrventile anzuordnen. Das Absperrventil in der Durchflussrichtung nach dem Wassermesser ist mit einer Entleer-ungsvorrichtung zu versehen. Der Liegenschaftsbesitzer hat den Wassermesser in waagrechter Lage so einbauen zu lassen, dass er gegen Beschädigung, Verschmutzung, Frost und anderen Gefahren geschützt ist und so zu erhalten, dass er jederzeit ohne Schwierigkeiten abgelesen und ausgetauscht werden kann.Außerdem wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Bedienung des Salbachventiles (auf- und absperren) dem Liegenschaftsbesitzer nicht gestattet ist. Offene Kellertür 2011
FeuerbrandFeuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende Krankheit verschiedener Obst- und Ziergehölze.Folgende Pflanzen können vom Feuerbrand befallen werden: Apfel(Malus) Birne (Pyrus) Quitte (Cydonia) Mispel (Mespilus) Zierquitte ( Chaenomeles ) Zwergmispel (Cotoneaster) Wollmispel (Eriobotrya) Feuerdorn (Pyracantha ) Weißdorn- od. Rotdorn (Crataegus) Stranvaesie (Stranvaesia) Eberesche Vogelbeere (Sorbus) Felsenbirne (Amelanchier) Auch in unsern Region ist Feuerbrand bereits verstärkt aufgetreten (Gemeinde Retz u. Retzbach) Folgendes Krankheitsbild tritt dabei auf:
Da Feuerbrand eine Bakterienkrankheit ist, gibt es derzeit keine effizienten Bekämpfungsmittel. Die einzige und bestmögliche Lösung ist das Roden und Verbrennen der betroffenen Pflanzen, um ein übergreifen auf gesunde Pflanzen zu verhindern. Nur wenn sich jeder Gemeindebürger aktiv an der Feuerbrandbeobachtung beteiligt und jeden Verdacht gemeldet wird, kann eine Katastrophe größeren Ausmaßes verhindert werden. Sollten Sie daher den Verdacht eines Befalls haben, wenden Sie sich an den Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde Hrn.Vizebürgermeister Franz Schrejma unter der Tel. 02946/8276. Herr Vizebürgermeister Schrejma wird die notwendigen weiteren Schritte einleiten. BRENNHOLZVERKAUF
Die Gemeinde verkauft aufgescheitertes EICHEN-BRENNHOLZ Preis pro Raummeter: € 46,-- Auskunft erhalten Sie bei: Gemeindeförster Hrn. Martin SCHUCH Tel.Nr.0664/4237454
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Unsere Feierlichkeiten![]()
Bei den letzten Gemeinderatssitzungen am 10. Mai und am 27. Juni wurde unter anderem folgende Tagesordnungspunkte behandelt:
Örtliches Raumordnungsprogramm und BebauungsplanNach der sechswöchigen Auflagefrist wurde die Änderung des örtlichen Raumordnungs-programmes (Flächenwidmungsplan) und des Bebauungsplanes beschlossen. Die Prüfung durch das Amt der NÖ Landesregierung ergab, dass einige Ergänzungen bzw. Korrekturen zu den bereits gefassten Beschlüssen notwendig sind. Die erforderlichen Beschlüssen werden bei der nächsten Gemeinderatssitzung im kommenden September gefasst werden.UmweltförderungDie Förderhöhe der Umweltförderung wird wieder auf dem Stand vor dem 1.1.2011 erhöht. Die maximale Förderhöhe beträgt nun wieder € 400,-- pro Maßnahme und die gesamte Höhe der jährlichen Förderungen wird mit € 3.000,-- begrenzt. Der Beschluss gilt rückwirkend ab 1.1.2011.DarlehensaufnahmenFür die Vorhaben „Jugendheim Obermarkersdorf“ und „Bauschuttdeponien“, die nicht ausfinanziert werden konnten war es notwendig den Abgang durch Darlehensaufnahmen abzudecken. So wurde jeweils pro Vorhaben die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von € 25.000,-- beschlossenFeuerwehrangelegenheitenDer Gemeinderat beschloss eine Verzichtserklärung auf bestimmte Ersatzansprüche gegenüber Feuerwehrorgane der Freiwilligen Feuerwehren.
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