Aktuelles

 


Ehrenringverleihung an Vzbgm. a.D. Franz Schrejma und StR. a.D. Engelbert Frey
Ehrenringverleihung an Vzbgm. a.D. Franz Schrejma und StR. a.D. Engelbert Frey


Hauswasseranschlüsse

Oft kommt es auf Grund von schlecht hergestellten Hausleitungen zu Schwierigkeiten beim Austausch der Wasserzähler. Gemäß dem NÖ Wasserleitungsgesetzes und Wasserleitungs-verordnung der Gemeinde, sind vor und nach dem Wassermesser Absperrventile anzuordnen. Das Absperrventil in der Durchflußrichtung nach dem Wassermesser ist mit einer Entleerungsvorrichtung zu versehen. Der Liegenschaftsbesitzer hat den Wassermesser in waagrechter Lage so einbauen zu lassen, daß er gegen Beschädigung, Verschmutzung, Frost und anderen Gefahren geschützt ist und so zu erhalten, daß er jederzeit ohne Schwierigkeiten abgelesen und ausgetauscht werden kann.
Außerdem wird noch einmal darauf hingewiesen, daß die Bedienung des Salbachventiles (auf- und absperren) dem Liegenschaftsbesitzer nicht gestattet ist.

Feld- und Güterwege

Die Errichtung und Erhaltung von Feld- und Güterwegen erfordert sehr viele Mittel, die von der Gemeinde und Interessenten aufgebracht werden müssen. Auch Förderungsmittel der öffentlichen Hand wurden meist für die Herstellung in Anspruch genommen. Nun muß immer wieder festgestellt werden, daß bei der Bewirtschaftung der anrainenden Grundstücke die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Erhaltung dieser Wege ignoriert werden und durch unsachgemäßes und eigennütziges Heranackern die Wege schwerstens beschädigt werden. Oft kommt es auch dazu, daß Wegvermarkungen (Grenzsteine) zwischen Privatgrund und öffentlichen Wegen ausgeackert werden, oder Güter- bzw. Feldwege grob verunreinigt werden. Grundeigentümer, die oft selbst zu finanziellen Beiträgen herangezogen wurden, schädigen sich durch dieses gedankenlose Vorgehen selbst.
Wir möchten daher alle Grundeigentümer bzw. Pächter auffordern die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und in Zukunft alle Beschädigungen bzw. Verschmutzungen an Feld- und Güterwegen zu unterlassen. Widrigenfalls müßten entsprechende Schritte unternommen werden und die Verursacher außerdem zum Schadenersatz herangezogen werden.

Weinerhebung

Mit Stichtag 31.Juli 2010 ist gemäß Weingesetz die Erhebung des Weinbestandes und der Weinlagerkapazität durchzuführen. Die Erhebungsunterlagen werden wieder zeitgerecht durch die Gemeinde zugestellt. Die ausgefüllten Belege sind dann bis spätestens 13.8.2010 im Gemeindeamt abzugeben.
Wir möchten Sie schon jetzt ersuchen diesen Termin unbedingt einzuhalten. Die Gemeinde ist verpflichtet zu spät abgegeben Meldungen bei der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.



   

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WeiterPDFTermine 3. Quartal 2010

 

Unsere Feierlichkeiten

WeiterNeuGratulationen















schrattenthal.at

Fragen betreffend Internet, Email, Homepage, usw. . . . ?

Falls Sie Fragen betreffend Internet, Email, Homepage, usw. haben, stehe ich Ihnen beim „Jour fix“ im Gemeindeamt zur Verfügung.
Termin im 3. Q. 2010: Mo. 13. September, 17 - 19 Uhr

Bitte um Voranmeldung: 02942/8204




Ihr Webmaster Charles Wardell
Tel: 0650 / 359 1728 Email: web@wardell.at





Kinderkreativwoche

WeiterPDFKinderkreativwoche (vom 9. bis 13. August 2010 im Pfarrhof Obermarkersdorf)

 


PDFVerordnung BGBl. II 348/2005 v. 21.10.2005, Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest

PDFGeflügelpest Meldeformular


PDFHeimat ist, wo ich sicher bin




PDFInfos
[ca. 2,3 MB]



 

HeimSuchungen
Neuerscheinung
HeimSuchungen
15 Jahre Europäischer Dorferneuerungspreis im Spiegel der Zeit
Herausgeber: Theres Friewald-Hofbauer
ISBN: 3-9501869-4-8

Erhältlich im Gemeindeamt

 


 

Siehe auch: Die Schrattenthaler Nachrichten

 

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Stadtgemeinde Schrattenthal   ·   A-2073 Obermarkersdorf   ·   Tel: 02942 8204   ·   Email: gemeinde@schrattenthal.at