Wahlinformation zur Gemeinderatswahl 2025

Beispielfoto der amtlichen Wahlinformation

Am 26. Jänner 2025 wird der Gemeinderat neu gewählt. 

Im Dezember wird jedem zur Wahl Berechtigten eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung). Die Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben-/Ziffernkombination für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert für die Beantragung per Papier.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen. Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich im Stadtamt ab ca. 10. Jänner 2025, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte inklusive Rücksendekuvert aus der Wahlinformation oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mitttels digitaler Signatur kann rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at eine Wahlkarte beantragt werden.

Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten (Vollmacht ist vorzulegen!) gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2024 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse. Die Briefwahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Stadtgemeinde Schrattenthal (Obermarkersdorf 36) einlangen oder während der Öffnungszeiten in Ihrem Wahllokal abgegeben oder durch Boten überbracht werden.